Allgemeine Informationen
Der Verein „Psychagogisches Kinderheim e.V.“ betreibt neben einem breitgefächerten Jugendhilfeangebot seit 1977 auch eine staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit zur Zeit 78 Schulplätzen. Alle Schulkinder befinden sich zusätzlich zu ihrer schulischen Förderung in einer der stationären, teilstationären oder ambulanten Jugendhilfemaßnahmen unserer Einrichtung.

Die Schule an den Gleichen/Rittmarshausen hat eine Außenstelle in Göttingen und bietet eine besondere Lernwerkstatt für ältere Schüler in Etzenborn an. Aufnehmen können wir Schüler/innen im Schulpflichtalter, die nach den Richtlinien der Grundschule, der Hauptschule, der Förderschule Lernen und nach Absprache der Realschule unterrichtet werden.
- Der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist über die Landesschulbehörde oder entsprechende Schulämter aus den anderen Bundesländern per sonderpädagogischem Gutachten festgestellt. Dieses Überprüfungsverfahren leitet die Stammschule des Kindes ein oder kann dort von den Eltern beantragt werden.
- Die Eltern stellen bei den zuständigen Jugendämtern einen Antrag auf Wiedereingliederungshilfe. Es erfolgt eine Entscheidung über den Umfang und den Ort der nötigen Jugendhilfemaßnahme für das Kind und eine Kostenzusage.
- Das Kind wird zum Probeunterricht in die Schule eingeladen.
- Nach abschließender Beratung mit allen Beteiligten erfolgt die Aufnahme.
- Die Landesschulbehörde weist das Kind unserer Förderschule ES zu.
Jetzt kommt dem Kind ein kompetentes Helfersystem zugute, das
- Förderschule ES
- Jugendhilfemaßnahme
- heilpädagogische/psychotherapeutische Unterstützung
- Verselbständigung
- Elternarbeit und
- Kooperationen mit anderen beteiligten Institutionen umfasst.
Unser schulpädagogisches Konzept und unsere Förderangebote sind darauf ausgerichtet, Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von sozialen Entwicklungsproblemen und damit Lernschwierigkeiten besondere Unterstützung bieten zu können.
Hierbei versteht sich die Schule an den Gleichen explizit als Durchgangsschule, die die Schüler/innen soweit stabilisieren soll, dass sie wieder eine öffentliche Schule besuchen können (in der Regel nach 2 bis 3 Jahren).

