Anfragen und Aufnahmeverfahren

Normalerweise fragen die Jugendämter nach einem Platz für ein Kind bei uns an. Es ist aber durchaus auch möglich, dass Eltern sich direkt an uns wenden, um sich über unser Angebot und das Aufnahmeverfahren zu informieren.
Wie das Aufnahmeverfahren abläuft
Zunächst verschafft sich ein Mitarbeiter des psychologischen Dienstes einen Überblick über die Situation und klärt folgende Fragen:
- Wo liegt das individuelle Problem des Kindes?
- Gibt es Probleme in der Schule? Welche sonderpädagogischen Maßnahmen sind notwendig?
- Wie ist die Situation in der Familie?
Damit wollen wir herausfinden, welches konkrete Angebot für dieses Kind und seine Familie am sinnvollsten und hilfreichsten sein könnte. Eltern und, wenn möglich, das Kind, gegebenenfalls Mitarbeiter des Jugendamtes und/oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden dann zu einem ausführlichen Informationsgespräch eingeladen. Dabei erhalten sie Informationen über
- die Zielsetzungen unserer Arbeit
- die Zusammenarbeit mit der Familie (Elternarbeit)
- die Besonderheiten des für das Kind vorgeschlagenen Angebotes
In manchen Fällen können wir danach bereits über eine Aufnahme entscheiden.
In der Regel findet jedoch ein mindestens anderthalbtägiger Besuch des Kindes in der Gruppe statt. Hierbei hat es die Möglichkeit, die anderen Kinder, die Erzieher und die Räume direkt kennen zu lernen.
Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, nimmt das Kind an mindestens einem Vormittag zwei bis drei Stunden am Unterricht einer Klasse unserer Schule teil.
Falls ein heilpädagogisches oder psychotherapeutisches Angebot infrage kommt, wird das Kind von einem Mitarbeiter des psychologischen Dienstes beurteilt, mit den Eltern führen wir ein ausführliches Aufnahmegespräch durch.
Anschließend treffen wir eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme des Kindes und teilen diese Eltern und Jugendamt mit. Wenn beide sich ebenfalls für unser Angebot entscheiden, kann das Kind aufgenommen werden.

